Sehtests für Führerausweis und Zulassungen
Für den Lernfahrausweis ist ein Sehtest vorgeschrieben; wir führen ihn in unserer Praxis durch. Wir prüfen Sehschärfe, Gesichtsfeld und Augenbeweglichkeit und tragen das Ergebnis in das amtliche Formular ein, das Sie anschliessend erhalten.
Bei der Anmeldung darf der Sehtest nicht älter als zwei Jahre sein. Erreichen Sie die geforderten Werte mit Brille oder Kontaktlinsen, wird dies im Formular vermerkt. Sie sind dann verpflichtet, die entsprechende Sehhilfe beim Führen eines Fahrzeugs zu tragen.
Für die Kategorien Lastwagen und Bus sowie für den berufsmässigen Personentransport gelten höhere Anforderungen. Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, für welche Kategorie der Test bestimmt ist, damit wir die erforderlichen Abklärungen vorbereiten können.